Rechtsprechung
VG Leipzig, 18.07.2012 - NC 2 L 269/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung mit dem Ziel der vorläufigen Zulassung zum Studium bei Beginn der Vorlesung in mehr als drei Monaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 13 C 1767/04
Auszug aus VG Leipzig, 18.07.2012 - NC 2 L 269/12
Das Begehren der Antragstellerin stellt sich damit als eine Form vorsorgenden Rechtsschutzes dar, für den es an einer sachlichen Rechtfertigung fehlt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 8.9.2004 - 13 C 1767/04 - [...]).
- OVG Sachsen, 10.06.2015 - 2 B 117/15
Außerkapazitäre Zulassung; verfrühter Eilantrag
Zudem setze sich das Verwaltungsgericht zu seiner eigenen Rechtsprechung hinsichtlich eines zu früh gestellten Antrags in Widerspruch (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 18. Juli 2012 - NC 2 L 269/12 -, juris), nach der es an einem Anordnungsgrund fehle, wenn der Vorlesungsbeginn noch mehr als drei Monate entfernt sei und die für die Zulassungsentscheidungen notwendigen rechtlichen Regelungen, insbesondere die jeweilige Zulassungszahlenverordnung, noch nicht existierten.Denn dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG entspricht es gerade nicht, für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum Rechtsschutz gewähren zu müssen auf der Basis für diesen Zeitraum noch nicht absehbarer Kapazitätsumstände (vgl. bereits ausführlich VG Leipzig, Beschl. v. 18. Juli 2012 - NC 2 L 269/12 -, juris Rn. 4).